Linkliste: Rechtstipps für Onlinehändler III

Veröffentlicht von Volker Schwarz am 19 November 2009

In unserer Rubrik „Linkliste: Rechtstipps für Onlinehändler“ geben wir Ihnen ab kurz und knapp einen Überblick über aktuelle Rechtsthemen rund um das Thema E-Commerce. Die Linkliste erscheint ab sofort regelmäßig hier im ePages-Blog.

 

 

Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, erklärt hierzu BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt.

 

 

OLG Hamburg macht Ausnahme beim “fliegenden Gerichtsstand”

Der fliegende Gerichtsstand spielt bei Abmahnungen eine große Rolle. Danach kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung bei Wettbewerbsverstößen im Internet in der Regel vor jedem Landgericht in Deutschland gestellt werden. Das OLG Hamburg machte jedoch eine Ausnahme von der Regel: Die bloße Möglichkeit der Abrufbarkeit führt nicht zwingend zu einer Zuständigkeit der Gerichte in Hamburg.

Lesen Sie mehr über die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes

 

 

Verkauf nicht verfügbarer Ware ist wettbewerbswidrig

Am 12.06.2008 bestellte ein Testkunde im Auftrag des Klägers ein TV Gerät für 3374 € im Onlineshop des Beklagten. An Tag eins nach der Bestellung erhielt der Testkäufer eine nachricht des Verkäufers, daß das Gerät über den Vormittag bereits mehrfach verkauft worden sei und nun nicht mehr kurzfristig herein käme, der Auftrag aber trotzdem noch bestehe. Trotz mehrfachen Nachfragens durch den Käufer wurde das TV Gerät nicht geliefert. Am 08.07.2008 teilte der Beklagte dem Käufer mit, daß das Gerät kurzfristig nicht lieferbar sei und bot eine Stornierung an.

Genau aus  diesem Grund mahnte der Kläger den Beklagten dann wegen irreführender Werbung gem. § 5 Abs. 5 UWG a.F. ab.

 

 

eBay: Pflicht zum kostenlosen Versand in weiteren Kategorien

eBay scheint momentan kein glückliches Händchen für Entscheidungen zu haben, die das Unternehmen positiv in der Presse stehen lassen. Nachdem vor kurzem erst die Entlassung von 400 Mitarbeitern am Standort Dreilinden angekündigt wurde, zieht eBay nun den Zorn vieler Privat- und Gelegenheitsverkäufer auf sich.

Der Grund: Artikel in den Warenkategorien wie „Bücher“, „Videospiele“ oder „Musik“ müssen generell kostenfrei versendet werden.

 

 

Waren korrekt anbieten I: Worauf bei der Produktbeschreibung zu achten ist

Ein Kunde kann die Ware, welche er in einem Onlineshop bestellt, nicht in Augenschein nehmen, sodass Bilder und Beschreibungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Einer Produktbeschreibung ist jedoch nicht nur aus marketingtechnischer Sicht Aufmerksamkeit zu widmen, auch zahlreiche rechtliche Verpflichtungen sind einzuhalten.

Lesen Sie mehr über die Anforderungen an die Artikelbeschreibung

 

 

Wann bekommt man als Händler Wertersatz für gebrauchte, aber zurückgegebene Waren?

Diese Frage ist leider noch nicht generell geklärt, sondern wird meist individuell von den Gerichten entschieden. Leider ist in den meisten Fällen der Verkäufer der Dumme, welcher auf den Kosten sitzen bleibt. Ich gehe in diesem Artikel auf einen Fall ein, in dem ein Kunde einen gebrauchten Rasierapparat zurückgeben und die Kaufsumme plus Versand erstattet haben wollte. Wert des Rasierers war 49,80 €, der Versand betrug nochmals 4,30 €. Kaufdatum war der 26.07.2008 – am 09.08.2008 wurde der Vertrag widerrufen und der Rasierer vom Käufer an den Händler zurückgesendet.

Danach wollte der Käufer die Kaufsumme und die Versandkosten vom Onlinehändler zurück bekommen.

 

 

Online-Shops: Versandkosten lediglich am Seitenende?

mmer wieder kommt es zu wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten darüber, wie und wo genau die in Online-Shops anfallenden Versandkosten angegeben werden müssen. In einer Entscheidung hatte sich das OLG Hamburg  mit der Frage zu beschäftigen, ob ein "Sternchen-Hinweis" am Ende der Seite ausreichend ist.

Was war passiert?

 

Zum gleichen Thema:

Wie weist man korrekt auf anfallende Versandkosten hin?

Verstößt ein Shopbetreiber gegen die Preisangabenverordnung, so handelt er wettbewerbswidrig. Das OLG Hamburg entschied, dass ein Hinweis auf anfallende Versandkosten am Ende der Internetseite, welcher nur durch Herabscrollen erreichbar ist, nicht den Vorgaben der PAngV genügt.

Doch wie kann man die Angabepflichten als Händler erfüllen?

 

 

5.000 Euro Ordnungsgeld wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

In letzter Zeit häuften sich die Beschlüsse und Urteile von Gerichten, mit denen E-Mail-Werbung untersagt wurde, wenn der Verbraucher dieser nicht eingewilligt hat. Dass diese Entscheidungen vom E-Mail-Versender sehr ernst genommen werden sollten, machte jetzt das AG Rendsburg deutlich: Es verurteilte einen Spam-Versender zu 5.000 Euro Ordnungsgeld und drohte gleich noch mehr an.

Lesen Sie hier mehr über diese Warnung.
 

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